Änderung der Bestimmungen zur Absonderung und Testung
Hier eine kurze Zusammenfassung der Änderungen zur Absonderung und Testung
(nach Aufhebung der Corona-Verordnung Absonderung zum 16. November)
1. Die bisher geltende Absonderungspflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen wird durch eine Maskenpflicht ersetzt.
2. Die Absonderungspflicht bzw. die Maskenpflicht gilt nur für Personen, die von einer zugelassenen Stelle (Teststelle oder Apotheke) positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
3. Generell gilt: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben! Diese dringende Empfehlung gilt unabhängig davon, ob die Person mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheisterreger infiziert ist.
4. Die Maskenpflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen gilt in Innenräumen und im Freien (wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann).
5. Die Maskenpflicht kann erfüllt werden durch das durchgehende Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske.
6. Sportunterricht: Mediziner raten von einer körperlichen Belastung während einer Corona-Infektion ab. Daher sollten positiv getestete Schüler*innen für den Zeitraum der absonderungsersetzenden Maßnahmen (der Maskenpflicht) nicht am Sportunterricht teilnehmen. Wenn die Schüler*innen trotzdem teilnehmen wollen, müssen sie eine Maske tragen. Wenn ein positiver PCR-Test oder ein positives Schnelltestergebnis von einem zugelassenen Leistungserbringer vorliegt, gilt die Schülerin/der Schüler als entschuldigt.
7. Musikunterricht: Das Musizieren mit Blasinstrumenten ist in Innenräumen für den Zeitraum der Maskenpflicht ausgeschlossen. Das Singen ist in Innenräumen mit Maske gestattet.
8. Leistungsfeststellungen und Prüfungen: Die der Maskenpflicht unterliegenden Schüler*innen können entscheiden, ob sie mit Maske teilnehmen wollen oder die Maske nicht tragen wollen und aufgrund der Absonderungspflicht als entschuldigt gelten. Bei Leistungsfeststellung muss die Lehrkraft dann entscheiden, ob eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen ist. Es muss ein positiver PCR-Test oder ein positives Schnelltestergebnis von einem zugelassenen Leistungserbringer vorgelegt werden. Ein Selbsttest genügt hierfür nicht!
Unter diesem Link sind die ausführlichen Informationen zufinden.
Auf der Seite des Kultusministeriums Stuttgart finden Sie alle Corona-Regelungen zum Schuljahr 22/23.
Bauarbeiten in der Waldstetter Ortsmitte
Folgende Maßnahmen werden von Seiten der Gemeinde getroffen um die Gefahr, die im Moment für Schulkinder durch die Bauarbeiten in der Ortsmitte ausgeht, zu verringern:
1. Die Bushaltestelle zwischen Sporthaus Geiger und der Bäckerei Schmid/Kuhn wird ab Donnerstag, 29. September in Richtung Kreisverkehr beim Edeka verlegt. Ein Haltestellenschild und eine Straßenmarkierung werden darauf hinweisen.
2. Der Schulweg, der ursprünglich durch die Ortsmitte führte, wird verlegt (siehe Bild - zum Vergrößern bitte darauf klicken): Aus Richtung Wolfsgasse kommend führt der nun gültige Schulweg über ein Teilstück der Breite Straße über die Fußgängerbrücke, weiter entlang des Fußweges zu Getränke Meyer und schließlich an der Hauptstraße entlang über den Zebrastreifen am "Döner". Die Gemeindeverwaltung wird diesen Schulweg ausschildern.
3. Der Fußweg auf Seite des ehemaligen Kreissparkassenareals wird mit Barken gesichert. Allerdings muss für die Baustellenzufahrt weiterhin der Gehweg mit Fahrzeugen gekreuzt werden. Darum bitten wir, den neuen Schulweg wie unter Punkt 2 beschrieben mit den Kindern zu besprechen und gegebenenfalls abzugehen. So kann die Baustelle unkompliziert umgangen werden.
4. Auf die Baustellensituation in der Ortsmitte wird mittels Gefahrenschilder hingewiesen. Außerdem wird die Gemeinde bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Tempo 30 zwischen den beiden Kreisverkehren beantragen.
5. Rückwärts einfahrende LKWs in die Baustelle fahren künftig nur noch mit Einweisern. Aufstellflächen für LKWs auf Höhe des alten Rathauses sollen soweit möglich vermieden werden.
Die Maßnahmen werden je nach Baufortschritt angepasst.
Umzug für den Sanierungsabschnitt 3 ist geschafft! - Verwaltung ist wieder in den ursprünglichen Räumen
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
nun ist ein weiterer Schritt im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen geschafft.
Wir sind in den ersten Wochen des Schuljahres mit der Verwaltung und der Kernzeit (kommunale Schulkindbetreuung) zurück in die ursprünglichen Räume gezogen. Auch die Schulsozialarbeit konnte in die neuen Räume einziehen.
Einige Sekundarstufenlerngruppen mussten für den nun anstehenden Sanierungsabschnitt in andere Räume ziehen. So ist sind die Stufen 9 und 10 im Moment Gäste im Primarstufengebäude. Das Zusammenleben von "groß" und "klein" klappt sehr gut und ist in mancher Hinsicht eine Bereicherung.
Für Sie sind nun folgende Informationen wichtig:
Der Haupteingang - Zugang zum Hauptgebäude - ist wieder vom Schulhof der Grundschule aus zugänglich.
Der Eingang zum Sekundargebäude vom Hof der Mensa aus ist nicht mehr über die braune Holztüre möglich. Dies ist nun der neue Baustelleneingang. Der aktuelle Eingang zum Sekundargebäude ist die gelbe Türe vom Hof der Mensa aus.
Grundschule:
Die Kernzeit befindet sich wieder am ursprünglichen Platz: Sekundargebäude - UG - rechts - Zimmer am Ende des Flures.
Schulsozialarbeit:
Büro: Sekundargebäude - UG - rechts - Zimmer mit gelber Türe
Schülertreff: Sekundargebäude - UG - rechts - Zimmer neben Büro der Schulsozialarbeit
Verwaltung:
Sie finden das Sekretariat, Konrektorat und Rektorat nun wieder im Sekundargebäude. Haupteingang vorne am Schulhof der Grundschule.
Präsenzpflicht im Schuljahr 2022/23
Wir bitten um Beachtung:
"Mit Start zum neuen Schuljahr besteht an den Schulen grundsätzlich wieder Präsenzpflicht. Schülerinnen und Schüler können in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird, dass für sie oder eine mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person das Risiko eines besonders schweren Verlaufs der Krankheit COVID-19 besteht.
Damit entfällt die im Schuljahr 2020/2021 eröffnete Möglichkeit, sich gegen die Teilnahme am Präsenzunterricht und damit für eine Teilnahme am Fernunterricht entscheiden zu können, ohne dass dafür besondere Gründe nachgewiesen werden mussten."
CO-2-Ampeln in der Räumen der GMS
Um für allzeit frische und saubere Luft in den Klassenräumen zu sorgen, sind seit Beginn des Schuljahres an der Gemeinschaftsschule in allen Klassenräumen CO-2-Ampeln im Einsatz. Somit ist - auch in den kommenden Herbst- und Wintermonaten - gesichert, dass rechtzeitig und lange genug gelüftet wird.
Wir bedanken uns bei der Gemeinde, die uns beim Kauf der CO-2-Ampeln unterstützt hat.